Anke Weidner-Hinkel

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Seit 1992 bin ich als Rechtsanwältin - bisher in der Kanzlei Bitter - im Familienrecht tätig und habe mich als Fachanwältin für Familienrecht qualifiziert.

Im Familienrecht liegt der Arbeitsschwerpunkt im Bereich des Unterhaltsrechts. Hier ist es in der Beratung absolut notwendig, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Die weiteren Schwerpunkte liegen bei der Erarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensauseinandersetzungen sowie Regelungen zum Sorgerecht und Besuchs- und Umgangsrecht.

Das Familienrecht ist bekanntermaßen eine hoch sensible Materie, weil es darum geht, die Vergangenheit des familiären Beziehungsgeflechts zu bewältigen, daraus Grundlagen für eine rechtliche Regelung abzuleiten und für die Zukunft eine für alle Seiten tragbare Lösung zu erarbeiten. Ich umschreibe meine Tätigkeit gern damit, "Insolvenzverwalter" für Familien zu sein, was für mich bedeutet, dazu beizutragen, dass sich die Beteiligten am Ende eines langen und oft hoch emotionalen Prozesses wieder in die Augen sehen können. Die Erfahrung zeigt, dass dies nur möglich ist, wenn die wirtschaftlichen Aspekte in den Bereichen Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich gerecht gelöst werden. Dieses Ziel ist um so mehr zu beachten, wenn Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind.