Familien- & Erbrecht

Im Familien- und Erbrecht stehen Ihnen langjährig erfahrene Rechtsanwälte und mit Rechtsanwalt Schnabel und Rechtsanwältin Weidner-Hinkel qualifizierte Fachanwälte für Familienrecht zur Seite. Sie erhalten so professionelle Beratung von Anfang an. Unsere Kompetenz umfasst dabei alle Bereiche des Familien und Erbrechts, in denen wir Sie beraten und außergerichtlich und gerichtlich umfassend vertreten.

Im einzelnen gehört dazu:

Im Familienrecht:

Unterhaltsansprüche nach Trennung und Scheidung,
Ehescheidung mit Folgesachen,
Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
sowie Regelung des Sorgerechts und des Besuchs- und Umgangsrechts,
Unterhaltsansprüche von Kindern und Eltern.

Im Erbrecht:

sämtliche Erbauseinandersetzungen wie zum Beispiel einer Erbengemeinschaft,
Bestimmung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Wir unterstützen durch fachliche Aufklärung einvernehmliche Auseinandersetzungen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der Beteiligten.